Studienbeiträge
Seit dem Sommersemester 2007 werden in Niedersachsen von allen Studierenden Studienbeiträge erhoben. Die entsprechenden Regelungen, insbesondere auch die Ausnahmen von der Zahlungsverpflichtung, sind in § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt.
Der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Leibniz Universität Hannover wurde aus dem Gesamtaufkommen in den Jahren 2007 und 2008 jeweils rund eine Million Euro zugewiesen. Die Mittel werden für die Finanzierung von neuen Mitarbeiterstellen und eines Angebots neuer Tutorien sowie in geringen Ausmaßen für die Unterstützung von Exkursionen verwendet. Dabei wurden die studentischen Vertreter an der Meinungsbildung beteiligt.
Zusätzliches Personal zur Unterstützung der Lehre
Insgesamt wurden an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 18,25 befristete Stellen und eine unbefristete Stelle geschaffen. Der Mitarbeiter auf der unbefristeten Stelle, dem Büro des Studiendekans zugeordnet, übernimmt die Aufgaben eines Studiengangskoordinators. Die befristeten Stellen dienen zur Verbesserung der Betreuung von Teilnehmern internationaler Austauschprogramme und zur Betreuung der Orientierungsphase (Einführungswoche für Erstsemester zu Beginn des Studiums), während die Mitarbeiter auf den restlichen Stellen in den Instituten für die Betreuung der Tutorien, die Durchführung des Mentoring-Programms und der Studienberatung zuständig sind.
Zusätzliche Tutorien
Mit den Mitteln aus den Studienbeiträgen konnte die Fakultät das bisherige Tutorenprogramm spürbar ausweiten. Inzwischen wird begleitend zu jeder Pflichtveranstaltung in den ersten Semestern des Bachelorstudiums Wirtschaftswissenschaften ein Tutorium angeboten. Eine qualitative Verbesserung wurde durch eine Ausweitung der Termine und eine Erhöhung der Gruppenanzahl je Termin bewirkt. In Einzelfällen können auch Tutorien zu Veranstaltungen der Vertiefungsfächer finanziert werden.


