Promotion
Die Promotion setzt in der Regel ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus, das mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert wurde. Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens wird der akademische Grad "Doktorin der Wirtschaftswissenschaften" bzw. "Doktor der Wirtschaftswissenschaften" (Dr. rer. pol.) verliehen.
In allen verwaltungsmäßigen Fragen (Annahme als Doktorand, Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens etc.) wenden Sie sich bitte an Frau Gehrmann-Schröder im Büro des Dekans der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Dokumente und Formulare
- Promotionsordnung
- Hinweisblatt für Doktoranden
- Vorschau auf die zur Promotion erforderlichen Formulare
- Muster für Deckblätter
- Richtlinie zur Förderung internationaler Vorträge
Disputationen
Abgeschlossene Dissertationen
Überblick zum Promotionsstudium
Das Promotionsstudium besteht aus sechs Kursen, die nur von Doktoranden besucht werden können.
Beleg-Nr. | Kurs | Semester | Kursverantwortung |
77001 | Methoden der Managementforschung | Sommer | Prof. Dr. Wiedmann |
77002 | Wissenschaftstheorie | Sommer | Prof. Dr. Breitner |
77003 | Makroökonomische Theorie | Sommer | Professur MAK |
77004 | Finance | Winter | Prof. Dr. Rösch, Professur FMT |
77005 | Mikroökonomische Theorie | Winter | Prof. Dr. Hoppe-Wewetzer |
77006 | Empirische Wirtschaftsforschung | Winter | Prof. Dr. Sibbertsen |
Laut Promotionsordnung ist die Teilnahme an vier Kursen obligatorisch. Ein Nachweis belegt die erfolgreiche Teilnahme.
Die Inhalte und Dozenten der Kurse können sich von Semester zu Semester ändern, aber es kann zu jeder Belegnummer nur ein Nachweis für das Promotionsstudium erbracht werden.


