Promotion

Die Promotion setzt in der Regel ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus, das mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert wurde. Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens wird der akademische Grad "Doktorin der Wirtschaftswissenschaften" bzw. "Doktor der Wirtschaftswissenschaften" (Dr. rer. pol.) verliehen.

In allen verwaltungsmäßigen Fragen (Annahme als Doktorand, Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens etc.) wenden Sie sich bitte an Frau Gehrmann-Schröder im Büro des Dekans der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Überblick zum Promotionsstudium

Das Promotionsstudium besteht aus sechs Kursen, die nur von Doktoranden besucht werden können.

Beleg-Nr.

Kurs

Semester

Kursverantwortung

77001

Methoden der Managementforschung

Sommer

Prof. Dr. Wiedmann

77002

Wissenschaftstheorie

Sommer

Prof. Dr. Breitner

77003

Makroökonomische Theorie

Sommer

Professur MAK

77004

Finance

Winter

Prof. Dr. Rösch, Professur FMT

77005

Mikroökonomische Theorie

Winter

Prof. Dr. Hoppe-Wewetzer

77006

Empirische Wirtschaftsforschung

Winter

Prof. Dr. Sibbertsen

Laut Promotionsordnung ist die Teilnahme an vier Kursen obligatorisch. Ein Nachweis belegt die erfolgreiche Teilnahme.
Die Inhalte und Dozenten der Kurse können sich von Semester zu Semester ändern, aber es kann zu jeder Belegnummer nur ein Nachweis für das Promotionsstudium erbracht werden.

Letzte Änderung: 12.03.2013
 
Verantwortlich Studiendekan